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Unverwestheit prüfen: Körpererhaltung und ihre Ursachen

Erhaltungszustand, Grabbedingungen und spätere Eingriffe müssen gemeinsam untersucht werden.

Ein unerwartet erhaltener Leib bei der Öffnung eines Grabes verlangt eine genaue Untersuchung. Erhaltene Haut, bewegliche Glieder oder innere Organe werden beschrieben und mit der Zeit seit dem Tod sowie den Bestattungsbedingungen in Beziehung gesetzt. Besonders aussagekräftig sind protokollierte Beobachtungen vor späteren Pflege- oder Konservierungsmassnahmen.

Eine aussergewöhnliche Erhaltung kann zeitlich begrenzt sein. Späterer Zerfall hebt den früheren Befund nicht auf; eine erst nach der Exhumierung aufgetragene Wachsschicht kann die davor beobachtete Erhaltung nicht verursacht haben. Der Prüfweg verfolgt deshalb zuerst die zeitliche Abfolge und untersucht anschliessend die möglichen Ursachen.

Natürliche Erhaltung muss konkret untersucht werden

Mumifizierung entsteht durch eine starke Austrocknung der Gewebe. Wasserverlust hemmt Vorgänge, die sonst zur Zersetzung beitragen. Eine Untersuchung von 102 rechtsmedizinischen Fällen dokumentierte sehr unterschiedliche Verteilungen der Austrocknung; aus ihrem Aussehen allein liess sich der Zeitraum seit dem Tod nicht zuverlässig bestimmen. Trockene äussere Haut erlaubt daher keine pauschale Aussage über den Zustand des gesamten Körpers.[1]

Adipocire, auch Leichenwachs genannt, ist eine andere Veränderung: Körperfett wird zu einem überwiegend aus gesättigten Fettsäuren bestehenden Material umgewandelt. Feuchtigkeit, Sauerstoffangebot, Temperatur und Bodenchemie beeinflussen diesen Vorgang. Kontrollierte Versuche an Schweinefett zeigen, dass verschiedene Bestattungsbedingungen die Bildung fördern oder hemmen können. Tierexperimente erklären mögliche Mechanismen; sie ersetzen keine Untersuchung des konkreten menschlichen Leichnams.[3]

Auch langjährige Gewebeerhaltung ist rechtsmedizinisch dokumentiert. Eine Originalstudie untersuchte Haut und innere Organe von nach 21 Jahren exhumierten menschlichen Überresten mit Adipocire. Mikroskopisch erkennbare Strukturen können also unter bestimmten Bedingungen lange bestehen bleiben. Daraus folgt weder eine natürliche Erklärung jedes religiös verehrten Körpers noch ein Wunderbeweis aus der Dauer allein.[4]

Die erste Exhumierung ist ein eigener Befund

Ein Körper kann bei der ersten Öffnung des Grabes ungewöhnlich gut erhalten sein und später zerfallen. Das macht eine sorgfältig dokumentierte erste Beobachtung nicht ungeschehen. Es beweist aber auch nicht nachträglich deren Übernatürlichkeit. Versuche mit menschlicher Adipocire zeigten, dass Luftzutritt ihren weiteren Abbau erheblich beschleunigen kann. Eine Umbettung verändert die Bedingungen, unter denen die Erhaltung zuvor bestand.[5]

Für ein nachvollziehbares Dossier müssen deshalb getrennt erfasst werden: Tod und Bestattung, erste Exhumierung, spätere Öffnungen sowie Zustand nach konservierenden Eingriffen. Ein heutiges Foto kann den Zustand beim ersten Öffnen des Sarges nicht ersetzen. Das ist eine methodische Folgerung aus der Veränderlichkeit des Materials und aus der kirchlich vorgeschriebenen Dokumentation aufeinanderfolgender Erhebungen.[2][5]

Befunde und Untersuchungsmittel

Die kirchliche Instruktion von 2017 sieht einen ärztlichen Sachverständigen vor, etwa einen Pathologen oder Rechtsmediziner. Vorhandene frühere Urkunden werden mit den aktuellen Feststellungen verglichen. Die Körperteile sind einzeln zu identifizieren und ihr Zustand ist in einem unterschriebenen Bericht festzuhalten. Falls erforderlich, dürfen mit Zustimmung des Bischofs anerkannte Konservierungsmassnahmen erfolgen.[2]

Welche zusätzliche Untersuchung sinnvoll ist, richtet sich nach dem Befund und den erteilten Genehmigungen. Computertomografie kann das Körperinnere untersuchen, ohne den Körper aufzuschneiden; ihre Möglichkeiten und Grenzen wurden beispielsweise an dreizehn natürlich mumifizierten Körpern aus Roccapelago erprobt. Histologie, die mikroskopische Untersuchung dünner Gewebeschnitte, kann erhaltene Gewebestrukturen bestimmen. Chemische Analysen können die für Adipocire charakteristischen Fettbestandteile untersuchen. Keines dieser Verfahren misst «Heiligkeit»; jedes beantwortet eine bestimmte körperliche oder stoffliche Frage.[3][4][6]

Zur Rekonstruktion gehören Sarg, Kleidung, Grabumgebung und frühere Behandlungen. Eine Wachs- oder Silikonauflage ist selbst kein erhaltener Körperteil; sie widerlegt aber auch nicht automatisch einen früher dokumentierten Erhaltungsbefund. Methodisch müssen ursprünglicher Zustand und spätere Herrichtung deshalb getrennt dargestellt werden.[2][7]

Körperbefund und kirchliches Urteil

Eine präzise kirchliche Formulierung zeigt die Erklärung des Bischofs von Kansas City–St. Joseph zu Schwester Wilhelmina Lancaster vom 22. August 2024. Sie berichtet über die ärztliche Untersuchung, die Begutachtung des Sarges, Zeugenaussagen und Bodenanalysen. Die Erhaltung wurde innerhalb der ausdrücklich genannten Untersuchungsgrenzen als für die Bestattungsbedingungen sehr ungewöhnlich bewertet. Zugleich hielt der Bischof fest, dass die Kirche kein eigenes allgemein verbindliches Protokoll zur Feststellung von Unverwestheit habe und dass Unverwestheit nicht als Nachweis der Heiligkeit gelte.[7]

Für jeden Fall sind drei Ergebnisse auseinanderzuhalten: eine bezeugte Körpererhaltung, eine fachlich begründete Beurteilung ihrer Aussergewöhnlichkeit und ein tatsächlich ergangenes kirchliches Wunderurteil. Aus einer Heiligsprechung allein lässt sich kein besonderes Urteil über übernatürliche Körpererhaltung ableiten.[8][7]

Quellen und Verfahrensdokumente

  1. [1] Mummification in a forensic context: an observational study of taphonomic changes and the post-mortem interval in an indoor setting

    Ann-Sofie Ceciliason; Björn Käll; Håkan Sandler · 2023-03-21 · International Journal of Legal Medicine 137, 1077–1088; DOI 10.1007/s00414-023-02986-3

    Originalstudie mit 102 rechtsmedizinischen Fällen; unterschiedliche Austrocknungs- und Zersetzungszustände.

    Quelle öffnen · doi.org ↗
  2. [2] Le reliquie nella Chiesa: autenticità e conservazione

    Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse · 2017-12-08 · Einleitung; Art. 1–2, 9, 14–17

    Amtliche Instruktion zur Identifizierung, anatomischen Dokumentation und Konservierung von Reliquien und sterblichen Überresten.

    Quelle öffnen · causesanti.va ↗
  3. [3] The effect of the burial environment on adipocere formation

    Shari L. Forbes; Barbara H. Stuart; Boyd B. Dent · 2005 · Forensic Science International 154, 24–34; DOI 10.1016/j.forsciint.2004.09.107

    Kontrollierte Originalstudie an Schweinefett; öffentlich zugängliches Abstract zu Grabbedingungen und chemischen Analysen.

    Quelle öffnen · pubmed.ncbi.nlm.nih.gov ↗
  4. [4] Histological observations on adipocere in human remains buried for 21 years at the Tomašica grave-site in Bosnia and Herzegovina

    Adis Salihbegović und Mitautoren · 2018 · Bosnian Journal of Basic Medical Sciences 18, 234–239; DOI 10.17305/bjbms.2018.3343

    Originalstudie zur mikroskopischen Gewebeerhaltung in menschlichen Überresten mit Adipocire.

    Quelle öffnen · pmc.ncbi.nlm.nih.gov ↗
  5. [5] Quantification of adipocere degradation with and without access to oxygen and to the living soil

    Heinz-Christian Fründ; Dirk Schoenen · 2009 · Forensic Science International 188, 18–22; DOI 10.1016/j.forsciint.2009.03.005

    Experimentelle Originalstudie an menschlicher Adipocire; öffentlich zugängliches Abstract zur Beschleunigung des Abbaus bei Luftzutritt.

    Quelle öffnen · pubmed.ncbi.nlm.nih.gov ↗
  6. [6] CT Scan of Thirteen Natural Mummies Dating Back to the XVI–XVIII Centuries: An Emerging Tool to Investigate Living Conditions and Diseases in History

    Enrico Petrella und Mitautoren · 2016 · PLOS ONE 11, e0154349; DOI 10.1371/journal.pone.0154349

    Originalstudie zum Einsatz und zu den Grenzen der Computertomografie an natürlich mumifizierten Körpern.

    Quelle öffnen · doi.org ↗
  7. [7] Update regarding remains of Sister Wilhelmina Lancaster, OSB

    Bischof James V. Johnston Jr.; Diözese Kansas City–St. Joseph · 2024-08-22 · Erklärung zu Untersuchungsergebnissen und kirchlicher Einordnung

    Bischöflicher Bericht mit ausdrücklichen Untersuchungsgrenzen; ungewöhnliche Erhaltung ist kein Nachweis der Heiligkeit.

    Quelle öffnen · kcsjcatholic.org ↗
  8. [8] Divinus Perfectionis Magister

    Johannes Paul II. · 1983-01-25 · III.13–15

    Apostolische Konstitution; getrennte medizinische und theologische Beratung, anschliessende Entscheidung des Papstes.

    Quelle öffnen · vatican.va ↗
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